Seit dem 31.12.2006 müssen alle Webseiten des Bundes barrierenfrei sein. Das heisst, dass behinderte Menschen diese Seiten barrierefrei nutzen können. Dies schreibt der Artikel 10 BehiV (Behindertengleichstellungsverordnung) vor.
Die Stiftung “Zugang für Alle” fordert nun dass auch Kantone und Gemeinden diese Richtlinien für Ihren Internetauftritt einhalten und ihre Webseits dementsprechend anpassen.
Genauere Informationen sind auf der Webseite der Stiftung “Zugang für Alle” zu finden.
[DirektRichtlinien]
Hier noch einig Tools um eure Webseiten zu testen:
Weitere Tools sind hier zu finden.